Hinweise zur Entsorgung von Altgeräten und Elektronikschrott
Seit März 2006 dürfen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Altgeräte nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden. Neben typischen Elektrogeräten wie Fernseher, Waschmaschinen oder Kühlschränke betrifft dies auch z.B. Telefone, Anrufbeantworter, Computer, Notebooks, Peripheriegeräte, Drucker und/oder andere Elektroaltgeräte. Erkennbar sind diese Geräte ebenfalls an dem Symbol einer "durchgestrichenen Mülltonne":
Das Symbol finden Sie auf den Geräten oder der Verpackung.
Den Elektronikschrott können Sie z.B. bei kommunalen Sammelstellen kostenlos abgeben. Ihre kommunale Abfallberatung oder die Verbraucherzentralen können Ihnen über den genauen Ort dieser Sammelstellen Auskunft geben.